Es ist ein Kuriosum, denn noch vor Beginn der neuen Saison scheint das Unwort des nächsten Jahres schon festzustehen: "Ethik-Code" - denn Regelungen, die nicht greifbar und
weiter auslegbar sind als die kasachischen Steppen groß, sanktionieren
zu wollen, erscheint uns etwas problematisch. Aber wenn sich jemand in der Lage fühlt beurteilen zu können, was "Handlungen und Haltungen, die darauf abzielen, Entscheidungen des Schiedsrichters zu beeinflussen" sind, und sie entsprechend sanktionieren zu können, ist ja alles gut. Theoretisch ist nach meiner Interpretation der Satzung §17(3)g mindestens eine Mitgliederversammlung, wenn nicht sogar ein Verbandstag für Änderungen von Ordnungen ("Der Ethik-Code ist Bestandteil der Ordnungen des BVV") nötig, aber möglicherweise gibt es ja "aus gegebenem Anlass" auch Ausnahmen. Apropos, ich kann mir ehrlich gesagt nicht vorstellen, dass dieser "gegebene Anlass" so gravierend ist, dass sich die Gemüter nicht von selbst wieder beruhigen und deshalb von oben gesunder Menschenverstand verordnet werden muss. Das ist natürlich alles Spekulation, was daran liegen könnte, dass ein wenig die Transparenz fehlt - plötzlich war er da. Das Grundprinzip eines sportlichen Umgangs, anders als die Legitimität der Entstehung dieses Kodex, stellt ja niemand in Frage - nicht mal beim USV Potsdam II -, aber Oktroyierung ruft meist wenig Begeisterung, sondern eher Ablehnung hervor.
In unserer Verfassung sind ja glücklicherweise Grundrechte festgeschrieben - Meinungsfreiheit gehört u.a. dazu. Aber eigentlich brauchen wir uns gar keine Sorgen zu machen, denn wie sagte schon ein ehemaliger Bundespräsident "Ich bin froh und glücklich, dass ich in einem Rechtsstaat lebe...". Wie steht es eigentlich darum, wenn Legislative und Judikative nicht wirklich getrennt sind?
"Es bleibe dabei, die Gedanken sind frei."